Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601/ISO 7010

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TÜV NORD MEDITÜV
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Positiv wegweisend

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplans an geeigneter Stelle, sofern Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Hier bilden – neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – Erfahrung und übergreifende fachliche Kompetenzen die umfassende, rechtlich verbindliche und zuverlässige Leistung der MEDITÜV-Spezialisten.

Nach DIN ISO 23601/ISO 7010 gelten für die Erstellung von Flucht- und Rettungswegen: die Einbindung von Sicherheitsfarben und -kennzeichen nach DIN 4844-1 und -2. die Verwendung lang nachleuchtender Materialien, autonomer Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung, um die Erkennbarkeit von Wegen bei Ausfall der Stromversorgung sicherzustellen. dem Grundsatz von Übersichtlichkeit und Aktualität der Information. Der Einhaltung der ASR A 1.3 und DIN 4844-2 bzgl. Rettungs- und Brandschutzzeichen. Die Integration von Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen. Die Aufnahme der enthaltenen Symbole und Sicherheitszeichen in einer Legende. MEDITÜV begleitet Sie überdies bei der Übung der in den Plänen vorgegebenen Verfahrensweisen und Abläufe in angemessenen Zeitabständen. Diese sind im Rahmen der allgemeinen betrieblichen Unterweisungen gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 besonders zu berücksichtigen. Für Sie bedeutet das eine professionelle und umfassende Aufstellung rund um den Themenbereich Flucht- und Rettungswege. MEDITÜV orientiert sich an den Besonderheiten Ihres Betriebes, formuliert und implementiert rechtsgültig und realisiert kostengünstig.